Milieuschutz Hertleinstraße
Stand: 20.06.2023
Satzung der Stadt Erlangen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Bevölkerung im Wohngebiet "östliche Hertleinstraße" (Milieuschutz-Satzung "östliche Hertleinstraße") vom 15.03.1989 i. d. F. vom 29.11.2001 sowie Plan Geltungsbereich der Erhaltungssatzung "östliche Hertleinstraße" vom 08.03.1989
§ 1 Satzungsziel, örtlicher Geltungsbereich
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
§ 3 Antrag, Anzeige
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Inkrafttreten, Geltungsdauer
Plan Geltungsbereich der Erhaltungssatzung "östliche Hertleinstraße" (Stand: 08.03.1989)
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität.
Milieuschutz Hertleinstraße
Milieuschutz Hertleinstraße - Plan
Milieuschutz Hertleinstraße
Milieuschutz Hertleinstraße - Plan
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr