Parkverbotszone für E-Scooter während der Bergkirchweih
Stand: 19.05.2025
Während der Erlanger Bergkirchweih dürfen die E-Scooter der Anbieter Voi, Dott, Bolt und Link (Superpedestrian) nicht in der Innenstadt abgestellt werden.
Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Vermeidung von Unfällen und Trunkenheitsfahrten während der Erlanger Bergkirchweih wird eine großflächige Parkverbotszone für Sharing-E-Scooter eingerichtet. Im Austausch mit den Anbietern wurde in den vergangenen Jahren ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das die Anforderungen der Polizei berücksichtigt. Da das Feedback zu dem Umgang mit Sharing-E-Scootern während der Bergkirchweih seit 2022 durchweg positiv ausgefallen ist, wird an diesem Konzept festgehalten.
Vom 5. Juni 2025 bis einschließlich 16. Juni 2025 gilt im Bereich der Innenstadt und des Burgbergs ein Abstellverbot für Sharing-E-Scooter. In diesem Zeitraum ist es durch technische Mittel seitens der Anbieter nicht möglich, Fahrzeuge dort abzustellen oder auszuleihen. Die Anbieter entfernen im Vorfeld alle Elektrotretroller aus dem Gebiet.
Am Rand der Parkverbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet. Dazu gehören der Mobilpunkt am Großparkplatz, der Mobilpunkt Mozartstraße und der Zollhausplatz. Diese werden anbieterseitig regelmäßig kontrolliert, sodass für Nutzende ausreichend Platz zur Verfügung steht.
Alle Nutzenden sind weiterhin dazu angehalten beim Fahren und Abstellen der Elektrotretroller keine anderen Verkehrsteilnehmenden und Bürger*innen zu behindern oder zu gefährden. Die E-Scooter-Anbieter richten In-App-Benachrichtigungen zu der Parkverbotszone sowie den geltenden Regelungen ein. Zudem werden die Anbieter dazu angehalten, Reaktionstests während des Zeitraums der Bergkirchweih zu integrieren.
Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten in Bezug auf Alkohol und Drogen dieselben Vorschriften wie beim Fahren von Pkw. So liegt bspw. der Grenzwert bei Alkohol für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (altersunabhängig) bei 0,00 Promille Blutalkoholkonzentration. Im Fall von Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsordnung [StVO] oder Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung [eKFV]) werden diese im Rahmen der geltenden Gesetze geahndet.
Um den reibungslosen Aufbau der Bergkirchweih zu ermöglichen, wird bereits ab dem 21. April 2025 eine Parkverbotszone im Bereich des Bergkirchweihgeländes (Bergstraße, An den Kellern und Schützenweg) ausgewiesen, sodass für Wirte und Schausteller keine Behinderungen auftreten.
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