Stadtsanierung Neustadt und Lorlebergplatz
Stand: 19.07.2023
Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz" vom 28.10.2004 i. d. F. vom 29.07.2010 sowie Plan Geltungsbereich der Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz"
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
§ 2 Vereinfachtes Verfahren
§ 3 Genehmigungspflichten
§ 4 Inkrafttreten
Plan Geltungsbereich der Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz" (Stand: 26.08.2010)
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität.
Stadtsanierung Neustadt und Lorlebergplatz - Plan
Stadtsanierung Neustadt und Lorlebergplatz
Stadtsanierung Neustadt und Lorlebergplatz - Plan
Stadtsanierung Neustadt und Lorlebergplatz
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr