Stadtsanierung Neustadt und Lorlebergplatz

Stand: 19.07.2023

Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz" vom 28.10.2004 i. d. F. vom 29.07.2010 sowie Plan Geltungsbereich der Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz"

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
§ 2 Vereinfachtes Verfahren
§ 3 Genehmigungspflichten
§ 4 Inkrafttreten

Plan Geltungsbereich der Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz" (Stand: 26.08.2010)

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität.

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Stadtsanierung Neustadt und Lorlebergplatz - Plan

Geltungsbereich der Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz" vom 26.08.2010
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Stadtsanierung Neustadt und Lorlebergplatz

Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz" vom 28.10.2004 i. d. F. vom 29.07.2010

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