Transparenz und Neutralität bei neuen Konzessionsverträgen

Stand: 01.08.2024

Der bestehende Vertrag mit den Erlanger Stadtwerken umfasst die Versogung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme. Er endet am 31. Dezember 2026. Um den Abschluss neuer Vereinbarungen vorzubereiten und das Neutralitätsgebot strikt einzuhalten, hat der Stadtrat die Gründung eines Konzessionsausschusses beschlossen.

Worum geht es konkret? 

Jeden Tag auf Strom, Gas, Wasser und Wärme zurückzugreifen zu können, klingt nach einer Selbstverständlichkeit. Doch damit die Netze auch wirklich jeden Haushalt erreichen, muss nicht nur die Infrastruktur gewartet, erneuert und ausgebaut werden. Vielmehr ist zugleich auch ein umfassendes rechtliches Regelwerk zu beachten. Denn die Versorgung wird über sogenannte Konzessions- oder auch Wegenutzungsverträge mit einem Energieversorgungsunternehmen geregelt. Diese Verträge gewähren 

  • Nutzungsrechte für die öffentlichen Verkehrswege der Gemeinde zur Verlegung und 
  • den Betrieb der notwendigen Versorgungsnetze. 

Wie ist die aktuelle Lage in Erlangen?

Der bestehende Konzessionsvertrag mit den Erlanger Stadtwerken umfasst die Bereiche Strom, Gas, Wasser und Wärme. Er endet am 31. Dezember 2026 und muss entsprechend neu vergeben werden. Aufgrund der geänderten Rechtslage sind nun separate Verträge für die einzelnen Bereiche notwendig. Für die Vergabe dieser Verträge gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Für die Sparten Strom und Gas ist insbesondere gesetzlich ein spezielles Konzessionsverfahren vorgeschrieben, bei der die Kommune allen Bietern neutral gegenüberstehen muss. 

Um den Abschluss der neuen Verträge vorzubereiten und das Neutralitätsgebot strikt einzuhalten, hat der Stadtrat nun die Bildung eines sogenannten Konzessionsausschusses beschlossen. Der Hintergrund für diesen Schritt: Die Erlanger Stadtwerke werden voraussichtlich in beiden Verfahren als Bieter auftreten. Da das Unternehmen zu 100 Prozent im Besitz der Stadt Erlangen ist, sitzen derzeit sieben Mitglieder des Stadtrates zugleich im Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke. Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Florian Janik. Diese Personen dürfen nicht über die Konzessionsverträge mit befinden. 

Welche Aufgabe hat der Konzessionsausschuss?

  • Er wird mit den wesentlichen Entscheidungen in den Konzessionsverfahren betraut
  • Er gewährleistet eine klare Trennung zwischen der Stadt und den Erlanger Stadtwerken.

Mitglieder des Konzessionsausschusses dürfen keine besondere Nähe zur den Stadtwerken haben. Insbesondere dürfen sie nicht in deren Aufsichtsrat sitzen. Der Ausschuss wird nichtöffentlich über 

  • die Verfahrensunterlagen
  • Auswahlkriterien 
  • Auswahlentscheidung 

beraten und beschließen. Die Sitzungsunterlagen werden nur den Ausschussmitgliedern zugänglich gemacht und sicher verwahrt. Der Ausschuss hat einschließlich Vorsitz elf Mitglieder. Er wird vom Stadtrat bestimmt.

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