Sozialamt – Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter (SGB XII) für Geflüchtete aus der Ukraine

Stand: 24.05.2022

Eine gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass ältere, aus der Ukraine geflüchtete Personen ab dem 01.06.2022 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter haben, statt einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht.


Das Sozialamt der Stadt Erlangen wird den Übergang in den neuen Leistungsbereich für Sie nahtlos und unkompliziert gestalten. Dazu sind bereits Infoschreiben an alle Personen, die bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, übersandt worden. Falls Sie noch kein Anschreiben bekommen haben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird dies bis spätestens Mitte Juni 2022 noch erfolgen.

Es ist uns leider nicht möglich, allen Personen, die ab 01.06.2022 einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben, rechtzeitig zum 01.06.2022 die entsprechende Leistung zu bewilligen. Sie bekommen aber wie bisher die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter gezahlt. Soweit die Sozialhilfe höher ist, bekommen Sie später eine Nachzahlung.

Es gibt eine Übergangsfrist bis 31.08.2022, so dass bis dahin alle Personen, die Anspruch haben, auf die neue Leistung umgestellt werden können. Bitte geben Sie uns bis dahin die Zeit; wir erledigen den Übergang zuverlässig und ohne Verluste für Sie.

Um herauszufinden, wie es für Sie weitergeht, klicken Sie unten einfach den zutreffenden Punkt an.