Verfügungswohnungssatzung

Stand: 23.11.2022

Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen vom 29.04.2021

I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweckbestimmungen
§ 2 Gemeinnützigkeit
II. Voraussetzung für das Beziehen der Verfügungswohnungen
§ 3 Zuweisung
§ 4 Auskunftspflicht
III. Grundsätze für die Benutzung der städtischen Verfügungswohnungen
§ 5 Pflichten der benutzenden Personen
§ 6 Besuche
§ 7 Sicherheitsbestimmungen
§ 8 Vorsorge für Reinlichkeit
§ 9 Bauliche Veränderungen
§ 10 Anzeigepflicht
§ 11 Gewerbebetrieb
§ 12 Verbote
§ 13 Zutritt von Beauftragten der Stadt
IV. Benutzungsbeendigung, Verlegung
§ 14 Beendigungsgründe
§ 15 Widerruf, Verlegung
§ 16 Aufgabe der Verfügungswohnung durch die benutzende Person
§ 17 Rückgabe der Verfügungswohnung
§ 18 Gebühren
V. Schlussbestimmungen
§ 19 Bewehrungsvorschrift
§ 20 Ersatzvornahme
§ 21 Haftung
§ 22 Auflösung der Verfügungswohnungen
§ 23 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen finden Sie hier: Gebührensatzung

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.

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Verfügungswohnungssatzung

Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen vom 29.04.2021

Rechtsamt

Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

Wichtige Hinweise des Rechtsamts

Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr