Verfügungswohnungssatzung
Stand: 23.11.2022
Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen vom 29.04.2021
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweckbestimmungen
§ 2 Gemeinnützigkeit
II. Voraussetzung für das Beziehen der Verfügungswohnungen
§ 3 Zuweisung
§ 4 Auskunftspflicht
III. Grundsätze für die Benutzung der städtischen Verfügungswohnungen
§ 5 Pflichten der benutzenden Personen
§ 6 Besuche
§ 7 Sicherheitsbestimmungen
§ 8 Vorsorge für Reinlichkeit
§ 9 Bauliche Veränderungen
§ 10 Anzeigepflicht
§ 11 Gewerbebetrieb
§ 12 Verbote
§ 13 Zutritt von Beauftragten der Stadt
IV. Benutzungsbeendigung, Verlegung
§ 14 Beendigungsgründe
§ 15 Widerruf, Verlegung
§ 16 Aufgabe der Verfügungswohnung durch die benutzende Person
§ 17 Rückgabe der Verfügungswohnung
§ 18 Gebühren
V. Schlussbestimmungen
§ 19 Bewehrungsvorschrift
§ 20 Ersatzvornahme
§ 21 Haftung
§ 22 Auflösung der Verfügungswohnungen
§ 23 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen finden Sie hier: Gebührensatzung
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr