Vorsicht: Vogelbrutzeit beginnt im März
Stand: 17.03.2023
Die Vögel suchen sich Partner, Brutreviere und beginnen mit dem Nestbau. Egal ob die Vögel ihre Nester nun in Gehölzen, an Gebäuden oder auf dem Boden bauen, sie alle sind auf eines angewiesen: Rücksichtnahme durch den Menschen.
Deshalb bittet das städtische Amt für Umweltschutz und Energiefragen, das Fäll- und Rodungsverbot von Gehölzen außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen zwischen 1. März und 30. September zu beachten. Außerdem gibt es ein Betretungsverbot landwirtschaftlich genutzter Wiesen- und Ackerflächen während der Aufwuchszeit, witterungsabhängig von Mitte März/Anfang April bis Ende September.
Freilaufende Hunde stellen für bodenbrütende Vogelarten enormen Stress dar, der zur Aufgabe der Brut führen kann. Im Regnitztal, nördlich des Dechsendorfer Damms, besteht daher weiterhin eine Hunde-Anleinepflicht. Ab dem 15. März gilt darüber hinaus auch wieder das Betretungsverbot des Naturschutzgebiets Exerzierplatz am Rande des Röthelheimparks.
Auch an Gebäuden kehrt das Leben zurück: Sei es das Lehmnest der Mehlschwalbe, das versteckte Nest von Haussperling oder Mauersegler oder ein Fledermausquartier – alle diese Quartiere sind ganzjährig gesetzlich geschützt. Doch gerade während der Brutzeit sind sie besonders empfindlich.
Sollten während dieser Zeit unaufschiebbare Arbeiten am Gebäude durchgeführt werden müssen und bekannt sein, dass es besonders geschützte „Untermieter“ gibt, stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung (Telefon 09131 86-1299) gerne zur Verfügung.