Volksfestverordnung
Stand: 24.11.2022
Verordnung der Stadt Erlangen für Volksfeste (Volksfestverordnung) vom 20.02.2020
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Rettungswege
§ 3 Waffen und gefährliche Gegenstände
§ 4 Verbote
§ 5 Verkehr auf dem Gelände
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Ausnahmen im Einzelfall
§ 8 Geltungsdauer
Die Verordnung der Stadt Erlangen für die Bergkirchweih (Bergkirchweihverordnung) finden Sie hier: Bergkirchweihverordnung
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.
Volksfestverordnung
Volksfestverordnung
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr