Vorkaufsrecht 1
Stand: 17.08.2023
Satzung der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 25.01.1978 sowie Karte der Flächen mit besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches als Bestanteil der Satzung der Stadt Erlangen vom 25.10.1989
§ 1 Besonderes Vorkaufsrecht
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Inkrafttreten
Karte der Flächen mit besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches als Bestanteil der Satzung der Stadt Erlangen vom 25.10.1989
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.
Vorkaufsrecht 1
Vorkaufsrecht 1 und 2 - Plan
Vorkaufsrecht 1
Vorkaufsrecht 1 und 2 - Plan
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
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