Vorkaufsrecht 3

Stand: 23.11.2022

Satzung Nr. 3 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.11.1990

§ 1
§ 2
§ 3 

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.

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Vorkaufsrecht 3

Satzung Nr. 3 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.11.1990

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