Vorkaufsrecht 3
Stand: 23.11.2022
Satzung Nr. 3 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.11.1990
§ 1
§ 2
§ 3
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.
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Vorkaufsrecht 3
Satzung Nr. 3 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.11.1990
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Vorkaufsrecht 3
Satzung Nr. 3 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.11.1990
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
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Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr