Vorkaufsrecht 5
Stand: 18.08.2023
Satzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.2011 sowie Anlage zur Satzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 14.12.2011
§ 1 Satzungszweck
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 In-Kraft-Treten
Anlage zur Satzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 14.12.2011 (Plan)
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.
Vorkaufsrecht 5
Vorkaufsrecht 5 - Plan
Vorkaufsrecht 5
Vorkaufsrecht 5 - Plan
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr