Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse

Stand: 19.03.2024

Satzung des Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach vom 18.04.2017

I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Verbandsmitglieder und Aufgaben
§ 2 Name, Sitz, Wirkungsbereich
II. Verfassung und Verwaltung
§ 3 Verbandsorgane
§ 4 Zusammensetzung der Verbandsversammlung; Amtsdauer
§ 5 Tätigkeit der Verbandsräte, Entschädigung
§ 6 Einberufung der Verbandsversammlung
§ 7 Leitung der Sitzung, Beschlussfassung und Wahlen der Verbandsversammlung
§ 8 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
§ 9 Verbandsvorsitzender, Stellvertretender Verbandsvorsitzender und Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Sparksse
§ 10 Beamte und Arbeitnehmer der Sparkasse
III. Wirtschafts- und Haushaltsführung
§ 11 Finanzbedarf, Verteilung des Bilanzgewinns, Haftung
IV. Statusänderungen
§ 12 Änderung der Verbandssatzung und der Mitgliedschaft
§ 13 Auflösung des Zweckverbands
§ 14 Abwicklung, Auseinandersetzung
Schlussvorschriften
§ 15 Schlichtung von Streitigkeiten
§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 17 Übergangsbestimmungen, Inkrafttreten


Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach.

E-Mail: info@sparkasse-erlangen.de
Telefon: 09131 8 24-0

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Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse

Satzung des Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach vom 18.04.2017

Rechtsamt

Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

Wichtige Hinweise des Rechtsamts

Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr