Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe
Stand: 18.08.2023
Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe vom 12.07.1985 i. d. F. vom 25.05.2011
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Name, Rechtsstellung, Stammkapital
§ 2 Verbandsmitglieder
§ 3 Räumlicher Wirkungskreis
§ 4 Aufgaben
II. Verfassung und Verwaltung
§ 5 Verbandsorgane
§ 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
§ 7 Einberufung der Verbandsversammlung
§ 8 Sitzungen der Verbandsversammlungen
§ 9 Beschlüsse und Wahlen in der Verbandsversammlung
§ 10 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
§ 11 Rechtsstellung der Verbandsräte
§ 12 Wahl des Verbandsvorsitzenden
§ 13 Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden
§ 14 Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden
§ 15 Geschäftsleitung und Betriebsführung
§ 16 Anzuwendende Vorschriften
§ 17 Haushaltssatzung
§ 18 Deckung des Finanzbedarfes
§ 19 Festsetzung und Zahlung der Umlagen
§ 20 Zwischenberichte
§ 21 Jahresrechnung, Prüfung
III. Schlussbestimmungen
§ 22 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 23 Besondere Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde
§ 24 Auflösung
§ 25 Inkrafttreten
Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Erlanger Stadtwerke AG:
E-Mail: kundenservice@estw.de
Telefon: 09131 8 23-4141
Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe - Verbandssatzung
Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe - Verbandssatzung
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr