Zweckverband Wasserwirtschaft Fränkischer Wirtschaftsraum
Stand: 22.08.2023
Satzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) vom 12.02.1997 i. d. F. vom 25.11.2003
§ 1 Name, Rechtsstellung und Sitz
§ 2 Verbandsmitglieder
§ 3 Räumlicher Wirkungsbereich
§ 4 Aufgaben des Zweckverbandes
§ 5 Satzungs- und Verordnungsrecht
§ 6 Verbandseigene und andere Anlagen, Wasserabgabe
§ 6a Lieferung von Wasser an Versorgungsunternehmen außerhalb des räumlichen Wirkungsbereiches
§ 7 Aufsicht
§ 8 Verbandsorgane
§ 9 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
§ 10 Einberufung der Verbandsversammlung
§ 11 Sitzungen der Verbandsversammlung
§ 12 Beschlüsse und Wahlen in der Verbandsversammlung
§ 13 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
§ 14 Erfordernis qualifizierter Mehrheiten
§ 15 Rechtsstellung der Verbandsräte
§ 16 Werkausschuss, Wahl und Geschäftsgang
§ 17 Aufgaben des Werkausschusses
§ 18 Rechtsstellung der Mitglieder des Werkausschusses
§ 19 Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter
§ 20 Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden
§ 21 Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden
§ 22 Tagegelder und Aufwandsentschädigungen
§ 23 Geschäftsleiter
§ 24 Beteiligung von Nichtmitgliedern an Sitzungen
§ 25 Allgemeines
§ 26 Haushaltssatzung
§ 27 Aufbringung der Mittel für die erstmalige Erstellung der Verbandsanlage
§ 28 Einlagen der Mitglieder
§ 29 Umlagen
§ 30 Stammkapital
§ 31 Zwischenberichte
§ 32 Jahresabschluss, Prüfung
§ 33 Amtliche Bekanntmachung
§ 34 Besondere Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde
§ 35 Auflösung
§ 36 Inkrafttreten
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW):
E-Mail: wasserkontakt@wfw-franken.de
Telefon: 0911 8 02-01
Zweckverband Wasserwirtschaft Fränkischer Wirtschaftsraum - Verbandssatzung
Zweckverband Wasserwirtschaft Fränkischer Wirtschaftsraum - Verbandssatzung
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr