Asylbewerberleistungsrecht
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Der Bereich Asylbewerberleistungen ist bis Jahresende nicht mehr telefonisch oder persönlich erreichbar. Grund sind mehrere krankheitsbedingte Ausfälle. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail (asylblg-leistung@stadt.erlangen.de) ist weiterhin möglich.
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Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Es wurden 3 Serviceleistungen gefunden
Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden. Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.
Asylbewerber; Beantragung von Leistungen
Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall
Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden. Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.
Asylbewerber; Beantragung von Leistungen
Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall
Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.