Abt. Sterbefälle
Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung der Stadt Erlangen ist am Donnerstag, den 27. März 2025 nur im Zeitraum von 08:00 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ab Freitag, den 28. März 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Anschrift
Öffnungszeiten
Es wurden 6 Serviceleistungen gefunden
Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung
Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.
Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.
Sterbefall; Anzeige
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Todesbescheinigung; Weitergabe
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung
Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.
Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.
Sterbefall; Anzeige
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Todesbescheinigung; Weitergabe
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.