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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.


Stand: 24.03.2025. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Abt. Sterbefälle

Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung der Stadt Erlangen ist am Donnerstag, den 27. März 2025 nur im Zeitraum von 08:00 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ab Freitag, den 28. März 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Anschrift

Michael-Vogel-Straße 4
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr