Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.


Stand: 21.08.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Abt. Sterbefälle

Das Standesamt der Stadt Erlangen, Bereich Sterbefallbeurkundung ist am Donnerstag, den 28.11.2024 nicht besetzt. Unterlagen können in der Friedhofsverwaltung im Zentralfriedhof, EG, Zimmer 1 der Michael-Vogel-Straße 4, 91052 Erlangen abgegeben werden.

Ab Freitag, den 29.11.2024 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Herzlichen Dank!

Anschrift

Michael-Vogel-Straße 4
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr