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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.


Stand: 21.08.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Sterbefälle

Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung der Stadt Erlangen ist am Donnerstag, den 27. März 2025 nur im Zeitraum von 08:00 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ab Freitag, den 28. März 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Anschrift

Michael-Vogel-Straße 4
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr