Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.


Stand: 21.08.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Sterbefälle

Das Standesamt der Stadt Erlangen, Bereich Sterbefallbeurkundung ist am Donnerstag, den 28.11.2024 nicht besetzt. Unterlagen können in der Friedhofsverwaltung im Zentralfriedhof, EG, Zimmer 1 der Michael-Vogel-Straße 4, 91052 Erlangen abgegeben werden.

Ab Freitag, den 29.11.2024 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Herzlichen Dank!

Anschrift

Michael-Vogel-Straße 4
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr