Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Stand: 16.08.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

 

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Nachbeurkundungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

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