Abt. Nachbeurkundungen
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.
Es wurden 3 Serviceleistungen gefunden
Serviceleistung, Online-Dienst, Ehe, Eheschließung, Hochzeit, Trauung, Vermählung
Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Serviceleistung, Online-Dienst, Anzeige einer Geburt im Ausland, ausländische Geburtsurkunde, Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt, Geburten im Ausland, Geburt im Ausland, Nachbeurkundung Geburt
Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Serviceleistung, Online-Dienst, Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland, im Ausland verstorben, Nachbeurkundung Sterbefall, Sterbefälle im Ausland
Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Serviceleistung, Online-Dienst, Ehe, Eheschließung, Hochzeit, Trauung, Vermählung
Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Serviceleistung, Online-Dienst, Anzeige einer Geburt im Ausland, ausländische Geburtsurkunde, Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt, Geburten im Ausland, Geburt im Ausland, Nachbeurkundung Geburt
Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Serviceleistung, Online-Dienst, Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland, im Ausland verstorben, Nachbeurkundung Sterbefall, Sterbefälle im Ausland
Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.