Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Stand: 02.08.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Geburt im Ausland - Nachbeurkundung

Sie können die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Nachbeurkundungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.