Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 


Stand: 16.08.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Geburten

Hinweis: Für die Bestellung von Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an die Abt. Urkundenstelle.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr