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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 


Stand: 05.08.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Dokumente einreichen

Mit diesem Online-Dienst können Sie Dokumente an das Standesamt zum Anliegen Neugeborene einreichen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Dienst ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Geburten

Hinweis: Für die Bestellung von Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an die Abt. Urkundenstelle.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Nur nach individueller Vereinbarung:

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr