Namensänderung; Beantragung

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Stand: 02.08.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung

Sie können eine Voranfrage zur Änderung Ihres Vor- und Familiennamens online übermitteln.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Behördliche Namensänderungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.