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Namen des Kindes; Erklärung

Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.
Stand: 26.06.2026. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Geburten

Hinweis: Für die Bestellung von Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an die Abt. Urkundenstelle.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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jetzt geschlossen
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