Geburtsurkunde; Beantragung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Stand: 16.08.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Geburtsurkunde beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie Ihre Geburtsurkunde beantragen und bezahlen Sie bequem mit Giropay oder Kreditkarte!
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Geburtsurkunde
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Geburtsurkunde beantragen.
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Kontaktformular - Urkundenstelle
Mit diesem Kontaktformular können Sie ganz bequem eine Nachricht an die Abteilung Urkundenstelle schicken.
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Personenstandsurkunden beantragen (auf Vorkasse)
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Personenstandsurkunde beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Personenstandsurkunde beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Mehrsprachige Geburtsurkunde
Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern).
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Ergänzung 6. Absatz: Beglaubigte Ausdrucke sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern sind Wiedergaben der jeweiligen Einträge einschließlich der Folgebeurkundungen und Hinweise über familienrechtliche Änderungen sowie durch Berichtigungen.
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)2. Absatz: Urkunden können nur von Vorfahren und Abkömmlingen in gerader Linie bestellt werden.
Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder Kopie)
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Schriftliche Beantragung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Elektronische Beantragung:
- Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
- Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
- Reichen den Online-Antrag ein.
Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 110 Jahren aus den Geburtenregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
in der Regel 2 bis 10 Tage
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Die Urkundenstelle benötigt im Schnitt 2-3 Wochen (inkl. Postweg) für die Bestellung. Selbstverständlich werden die Anträge auf Urkundenbestellung so schnell wie möglich bearbeitet.
- Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
- Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Die Portokosten bei Postversand betragen für Deutschland 0,00 € (Ausland 0,00 €). Eine Geburtsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Eine Auskunft über die Geburtszeit ist telefonisch nicht möglich. Bitte fordern Sie hierfür eine Geburtsurkunde auf der städtischen Website an. Darin ist die Geburtszeit aufgeführt.
Abt. Urkundenstelle
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Hinweis: Für Geburtsurkunden neugeborener Kinder wenden Sie sich bitte an die Abt. Geburten. Hier gibt es leider noch keinen Online-Antrag.
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