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Geburten

Hinweis: Für die Bestellung von Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an die Abt. Urkundenstelle.

Zuständigkeiten:

Buchstaben A, B, D: (+49) 09131 / 86 - 2292
Buchstaben E-H: (+49) 09131 / 86 - 2507
Buchstaben C, I-L: (+49) 09131 / 86 - 2836
Buchstaben M-P und S: (+49) 09131 / 86 - 3225
Buchstaben Q, R und T-Z: (+49) 09131 / 86 - 1524

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Es wurden 3 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Anmeldung des Kindes beim Standesamt, Anmeldung Kind, Kind anmelden, Anzeige der geburt, geburt anzeigen, anzeige einer geburt,, geburt anmelden, geburt melden, Geburt anzeigen, Anzeigen Geburt, Anzeige Geburt, Geburt melden, melden Geburt, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Geburtsurkunde

Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Serviceleistung

Namen des Kindes; Erklärung

Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.
Serviceleistung, Geburtsortsprinzip, ius-soli, ius soli, ius-soli-Erwerb, Territorialprinzip

Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.