Abt. Geburten
Hinweis: Für die Bestellung von Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an die Abt. Urkundenstelle.
Anschrift
Öffnungszeiten
Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Es wurden 4 Serviceleistungen gefunden
Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Namen des Kindes; Erklärung
Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Namen des Kindes; Erklärung
Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.