Bürgeramt
Anschrift
Öffnungszeiten
Die einzelnen Abteilungen des Bürgeramtes haben unterschiedliche Öffnungszeiten:
Es wurden 9 Serviceleistungen gefunden
Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.
Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und Tätige im Sozialen Dienst; Beantragung einer Parkerleichterung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Ordnungswidrigkeit; Informationen zum Bußgeldbescheid
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.
Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz werden verfolgt und geahndet.
Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.
Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und Tätige im Sozialen Dienst; Beantragung einer Parkerleichterung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Ordnungswidrigkeit; Informationen zum Bußgeldbescheid
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.
Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz werden verfolgt und geahndet.