Abt. Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen

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Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
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Es wurden 7 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, bürgerbegehren bayern, Bürgerbeteiligung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.

Serviceleistung, Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen, Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis

Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.

Serviceleistung, Fahranfänger, Fahrerlaubnis auf Probe, Führerschein auf Probe, Probezeit

Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. Die Fahrerlaubnisbehörden müssen bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn der Fahranfänger sich in der Probezeit nicht bewährt.
Serviceleistung, Führerscheinausnahmen

Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.
Serviceleistung, ärztliches Gutachten, Fahreignungsgutachten, Fahreignungsnachweis, Idiotentest, MPU-Test, Fragen MPU, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), MPU

Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen

Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen.

Serviceleistung, Bürgermeister, Gemeinderat, Gemeinderäte, Gemeinderatsmitglieder, Gemeindewahlen, Kommunalwahlen, Wahltag

Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.
Serviceleistung, gemeldet, Hauptwohnsitz, Hauptwohnung, melden, Meldewesen, Nebenwohnsitz, Nebenwohnungen, umgezogen, Umzug, wohnen, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Wohnortwechsel, adressenummeldung , Zweitwohnsitz , Wohnort, Adressänderung, Adresse ändern

Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.