Tiefbauamt
Amtsleitung: Andreas Pfeil
Das Tiefbauamt der Stadt Erlangen ist in seiner Funktion als Straßenbaulastträger zuständig für Planung und Bau, den Betrieb und den Erhalt sowie die Verwaltung der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen mit den dazugehörenden Bauwerken, sonstigen Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen einschließlich Beleuchtung, Lichtsignalanlagen und sonstiger Verkehrsinfrastruktur.Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Fax auf.
Es wurden 10 Serviceleistungen gefunden
Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Erschließungsbeiträge; Erhebung
Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.
Gemeindestraßen; Informationen zum Straßenbau
Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung
Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Straßenausbaubeiträge; Erhebung
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.
Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen
Straßenbetriebsdienst; Durchführung
Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Erschließungsbeiträge; Erhebung
Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.
Gemeindestraßen; Informationen zum Straßenbau
Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung
Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Straßenausbaubeiträge; Erhebung
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.