Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).


Stand: 05.03.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Tiefbauamt

Amtsleitung: Andreas Pfeil

Das Tiefbauamt der Stadt Erlangen ist in seiner Funktion als Straßenbaulastträger zuständig für Planung und Bau, den Betrieb und den Erhalt sowie die Verwaltung der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen mit den dazugehörenden Bauwerken, sonstigen Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen einschließlich Beleuchtung, Lichtsignalanlagen und sonstiger Verkehrsinfrastruktur.

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Fax auf.