Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Es wurden 9 Serviceleistungen gefunden
Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Grundstück; Informationen zur Enteignung
Kommunale Unternehmen; Betrieb
Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen
Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Rechtsreferendare; Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung
Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen
Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.
Versicherung; Abschluss durch die Kommune
Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Grundstück; Informationen zur Enteignung
Kommunale Unternehmen; Betrieb
Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen
Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Rechtsreferendare; Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung
Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen
Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.