E-Scooter in Erlangen
Stand: 06.11.2024
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen und Kontaktdaten zum E-Scooter-Sharing.
Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten. Seitdem sind E-Scooter (elektrische Tretroller) im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Die Verordnung sieht jedoch aktuell keine Regulierungsmöglichkeiten für Städte und Kommunen im Umgang mit E-Scooter-Sharing-Anbietern vor. Das Abstellen und Vermieten von E-Scootern wird als Nicht-Genehmigungspflichtiger Gemeingebrauch auf öffentlichem Grund eingestuft, sodass bislang eine rechtliche Grundlage zur Regulierung fehlt.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hat die Stadt Erlangen mit den Anbietern von Verleihsystemen einen freiwilligen Kooperationsvertrag geschlossen mit dem Ziel, für eine sichere und stadtverträgliche Nutzung zu sorgen. Es sind unter anderem Bestimmungen zum Betrieb und Parken sowie zur Kooperation festgehalten. Um ein möglichst umfangreiches Dokument zu erstellen, sind in den Kooperationsvertrag Erfahrungen anderer Städte und der Polizei eingeflossen.
Derzeit sind in Erlangen vier Anbieter aktiv: Voi, Dott (ehem. Tier), Bolt und Superpedestrian (Link)
In Erlangen wird der E-Scooter-Verleih von folgenden Anbietern betrieben.
TIER Mobility SE
Telefon: +49 30 5683 8651
E-Mail: support@tier.app oder erlangen@de.tier-ops.app
Website: www.tier.app
VOI Technology Germany GmbH
Telefon: +49 1573 5993270
E-Mail: support@voiapp.io
Website: www.voiscooters.com
E-Scooter melden: www.report.voi.com/de oder www.scooter-melder.de
BOLT Services DE GmbH
Telefon: +49 30 568 373 989
E-Mail: germany-rentals@bolt.eu
Website: www.bolt.eu
E-Scooter melden: www.bolt.eu/de/report-scooter oder www.scooter-melder.de
Superpedestrian Deutschland GmbH
Telefon: +49 2173 852 2129
E-Mail: support@superpedestrian.com
Website: www.Superpedestrian.com
Kontakt bei der Stadt Erlangen
E-Mail: e-scooter@stadt.erlangen.de
In Erlangen sind derzeit vier Anbieter aktiv. Das Betriebsgebiet teilt sich in unterschiedliche Zonen, für die jeweils eine Maximalanzahl an Fahrzeugen festgelegt ist, die sich auf die aktiven Anbieter aufteilt. Insgesamt sind im gesamten Stadtgebiet derzeit 973 Fahrzeuge zulässig:
Tier | Voi | Bolt | Superpedestrian | E-Scooter pro Anbieter | Gesamtanzahl im Gebiet | |
Kerngebiet (Innenstadt/Bruck) | X | X | X | X | 112 | 448 |
Ausweitung 1 (Alterlangen/Büchenbach) | X | X | X | X | 75 | 300 |
Ausweitung 2 (Eltersdorf/Tennenlohe) | X | X | X | X | 56 | 225 |
Für Privatpersonen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren, für die Nutzung von Verleihsystemen wurde sich mit den Anbietern auf ein Mindestalter von 18 Jahren verständigt. Die Nutzung eines Helmes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert.
Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten die gleichen Vorschriften, wie beim Fahren von Pkw, auch in Bezug auf Alkohol und Drogen – insbesondere die Promille-Grenze. Die Promillegrenze für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit liegt bei 0,00 Promille.
Im Fall von Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)) werden diese im Rahmen des Bußgeldkatalogs geahndet (durch Bußgelder, Punkten im Fahreignungsregister bis hin zu Freiheitsstrafen).
Welche Bereiche von E-Scooter befahren werden dürfen, ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, dürfen sich aber zum Großteil wie Fahrräder im öffentlichen Raum bewegen. Innerhalb von Ortschaften müssen Radwege oder Radfahrstreifen benutzt werden, auch wenn diese für Fahrräder nicht benutzungspflichtig sind. Dazu zählen auch gemeinsame Geh- und Radwege sowie Fahrradstraßen. Gibt es keine Radwege müssen E-Scooter die Straße nutzen.
Andere Verkehrsflächen (z.B. Fußgängerzonen oder Gehwege) dürfen nicht benutzt werden.
Ausnahmen gibt es nur durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.
©StVO: Elektrokleinstfahrzeuge frei - Bereich mit diesem Zusatzzeichen dürfen befahren werden.
Sind Gehwege für den Radverkehr freigegeben, durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ dürfen diese nicht befahren werden.
©StVO: Radverkehr frei - Bereich mit diesem Zusatzzeichen dürfen nicht befahren werden.
Ausnahme ist hierbei die Freigabe einer Einbahnstraße in Gegenrichtung. Ist die Fahrt in Gegenrichtung für Radfahrende mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ erlaubt, dürfen auch Elektrokleinstfahrzeuge die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße befahren.
Im Sinne der Mitbürgerinnen und Mitbürger sind die Fahrzeuge durch Nutzende so zu parken, dass Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen sind. Auf Rettungswegen oder in Einfahrten, insbesondere Feuerwehrzufahrten und auf Flächen zur Wahrung der Barrierefreiheit sowie in Grünflächen ist das Abstellen grundsätzlich nicht erlaubt. Das Abstellen von E‐Tretrollern ist nur im öffentlichen Straßenraum in der Regel im Randbereich (Gehwege, Platzbereiche) zulässig – dort dürfen nur maximal vier E‐Tretroller nebeneinanderstehen. Zwischen diesen Punkten müssen jeweils 50 m Abstand bestehen. In der eKFV ist geregelt, dass die E-Scooter beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln sind.
Die Fahrzeuge dürfen beim Abstellen nicht zu Behinderungen führen. Dazu müssen die Fahrzeuge am Rand abgestellt oder in Parkzonen abgestellt werden. Es müssen immer mindesten zwei Meter Durchgang bleiben, sodass zu Fußgehenden der Weg nicht versperrt wird. Wenn nicht ausreichend Platz vorhanden ist, darf das Fahrzeug nicht abgestellt werden.
Auch sind Zufahrten freizuhalten, wie mit jedem anderen Fahrzeug dürfen keine Ein- und Ausfahrten, Bushaltestellen oder Feuerwehranfahrten, etc. blockiert werden.
Parkzonen
Im Stadtgebiete wurden verschiedene Parkzonen eingerichtet, z.b. am Bahnhofsvorplatz, in der Nürnberger Straße (gegenüber des Rathausplatzes) und an den Mobilpunkten (erlangen.de/mobilpunkt) sind extra E-Scooter-Parklätze eingerichtet worden.
Diese sind einfach durch die Markierung am Boden mit dem E-Scooter Symbol sowie teilweise der passenden Beschilderung zu erkennen. Ein Teil der Anbieter belohnt das Abstellen in den gekennzeichneten Flächen durch z.B. Freiminuten.
Im Falle eines falsch abgestellten E-Scooter ist der jeweilige Anbieter Ansprechpartner. Die Verleiher haben sich dazu verpflichtet, im Falle von verkehrsbehindernden oder verkehrsgefährdenden E-Scootern unverzüglich zu reagieren, im Falle von defekten oder falsch abgestellten Fahrzeugen innerhalb von sechs Stunden.
Dies liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Erlangen.
Die Kontaktdaten der Anbieter sind weiter oben einzusehen.
In Erlangen wurden mit den Anbietern von E-Scooter-Verleihsystemen Bereiche vereinbart, in denen das Abstellen und Ausbringen von Fahrzeugen nicht erlaubt ist - die sogenannten Abstellverbotszonen. Dabei handelt es sich um Bereiche, in denen besondere Gefährdungen für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten sind oder in denen aus verkehrlicher, denkmalpflegerischer, ökologischer oder stadtgestalterischer Sicht das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen nicht gestattet ist. Innerhalb dieser Zonen dürfen die Fahrzeuge weder von Nutzenden geparkt noch von den Anbietern abgestellt werden. Die Bereiche finden sich vor allem in Fußgängerzonen, in denen das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen durch die eKFV und StVO untersagt ist.
Die Abstellverbotszonen umfassen in Erlangen in der Innenstadt unter anderem den Bahnhofsvorplatz, den Schlossgarten, den Altstädter Kirchenplatz, den Schlossplatz, den Hugenottenplatz, den Neustädter Kirchenplatz sowie den Bohlenplatz, den - und den Rathausplatz. Des Weiteren ist auch die Nürnberger Straße bzw. Hauptstraße zwischen dem Rathausplatz bis zur Wasserturm-/ Heuwaagstraße als Abstellverbotszone ausgewiesen. Im restlichen Betriebsgebiet liegt der Fokus der Abstellverbotszonen auf Grün- und Wasserflächen. So fallen unter anderem der Röthelheimpark/Exerzierplatz und die Brucker Lache in die Abstellverbotszonen. Detaillierte Informationen zur Lage der Abstellverbotszonen können der Karte entnommen werden. Die ausgewiesenen Zonen sind als Mindestvorgabe von städtischer Seite zu verstehen und können von den Anbietern individuell ergänzt werden. Innerhalb der Abstellverbotszonen ist es den Nutzenden durch technische Maßnahmen nicht möglich den Ausleihvorgang zu beenden, erst außerhalb der Abstellverbotszonen kann die Rückgabe des E-Scooters erfolgen. Die Gehwege pauschal als Abstellverbotszonen auszuweisen ist nicht möglich, da die Bereiche mithilfe von GPS lediglich auf 5 -10 m genau eingegrenzt werden können.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten hat die Stadt Erlangen mit den Anbietern von Verleihsystemen einen freiwilligen Kooperationsvertrag geschlossen, mit dem Ziel für eine sichere und stadtverträgliche Nutzung zu sorgen. Es sind unter anderem Bestimmungen zum Betrieb und Parken sowie zur Kooperation festgehalten. Um ein möglichst umfangreiches Dokument zu erstellen, sind in den Kooperationsvertrag Erfahrungen anderer Städte und der Polizei eingeflossen.
Die Verleiher verpflichten sich gegenüber der Stadt Erlangen zu folgenden Eckpunkten:
- Der Anbieter und die Stadt Erlangen arbeiten partnerschaftlich im Sinne der Förderung nachhaltiger Mobilität in Erlangen zusammen.
- Die Stadt Erlangen unterstützt die Anbieter durch Koordination, fachliche Expertise und die Auswertung von Daten des Erlanger Verkehrssystems.
- Der Anbieter verpflichtet sich zu folgenden Punkten:
- Es werden nur sichere und zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge (E‐Tretroller) in Erlangen angeboten.
- Für das Betriebsgebiet mit den Zonen Innenstadt und Kerngebiet sowie Ausweitung 1 ist eine Gesamtanzahl von 250 Elektrokleinstfahrzeuge zulässig. Eine Übersicht über die Zonen kann der Karte entnommen werden.
- Den Nutzenden sind die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der Empfehlung zum Tragen eines Helmes sowie des Verbotes der Nutzung von Gehwegen zu vermitteln.
- Das Abstellen von E‐Tretrollern ist nur im öffentlichen Straßenraum in der Regel im Randbereich (Gehwege, Platzbereiche) zulässig – dort dürfen nur maximal vier E‐Tretroller nebeneinanderstehen. Zwischen diesen Punkten müssen jeweils 50 m Abstand bestehen.
- Beim Abstellen sind die Flächen für den fließenden Verkehr, Rettungswege, Durchgänge, Zufahrten, Haltestellen (dort 20 m Abstand), Bahnsteige, Fahrradabstellanlagen, Brücken, Spielplätze, Bordabsenkungen, Fußgängerquerungen, Rampen, Behindertenleiteinrichtungen, Grünanlagen, Automaten und Aufzüge sowie Natur‐ und Landschaftsschutzgebiete freizuhalten.
- Eine Mindestdurchgangsbreite von 2,00 m muss überall gesichert sein.
- In den definierten „Abstellverbotszonen“ (siehe Karte) ist das Abstellen im öffentlichen Straßenraum verboten.
- Bei Problemen muss der Anbieter/die Anbieterin während der Betriebszeit unverzüglich Abhilfe schaffen.
- Von den in Verkehr gebrachten E‐Tretrollern müssen immer 80 % betriebsbereit sein (Akkustand min. 20 %).
- Es werden zusätzlich Bereiche bestimmt, wo mehr als vier Roller abgestellt werden, sogenannte Sammelstellen:
- Der Stadt Erlangen werden regelmäßig Nutzungsdaten zur Verfügung gestellt.
- Es werden nur sichere und zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge (E‐Tretroller) in Erlangen angeboten.
- Die Partner verpflichten sich zu einem regelmäßigen Fachaustausch mit dem Ziel einer Verbesserung der Systeme. Vor einer Kündigung der Kooperation wird das Gespräch gesucht.
Der jeweilige Anbieter erteilt Auskünfte und Fragen zur Ausleihe und Nutzung seiner Fahrzeuge. Im Falle eines falsch abgestellten E-Scooter ist der jeweilige Anbieter Ansprechpartner. Die Verleiher haben sich dazu verpflichtet, im Falle von verkehrsbehindernden oder verkehrsgefährdenden E-Scootern unverzüglich zu reagieren, im Falle von defekten oder falsch abgestellten Fahrzeugen innerhalb von sechs Stunden. Dies liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Erlangen.
E-Scooter Dashboard
Downloads und weitere Informationen
Radleihsystem der VAG auch in Erlangen
Mit dem stadtweiten Angebot soll der Umstieg auf das Rad und zwischen den Verkehrsmitteln noch leichter gemacht werden.
Forschungsprojekt „Straße der Zukunft“
Die Stadt Erlangen hat in den vergangenen Jahren am Forschungsprojekt „Straße der Zukunft“ teilgenommen. Ziel des Projektes war es wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, wie Kommunen bei der Planung und Umsetzung ressourceneffizienter Straßen unterstützt werden können.
Mobilpunkte - Carsharing
Um den Umstieg vom privaten Auto auf andere Verkehrsmittel zu fördern, gibt es im Stadtgebiet Mobilpunkte. Auf dieser Übersicht finden Sie die Standorte und weitere Infos.
Übersichtskarte E-Scooter
Radleihsystem der VAG auch in Erlangen
Mit dem stadtweiten Angebot soll der Umstieg auf das Rad und zwischen den Verkehrsmitteln noch leichter gemacht werden.
Forschungsprojekt „Straße der Zukunft“
Die Stadt Erlangen hat in den vergangenen Jahren am Forschungsprojekt „Straße der Zukunft“ teilgenommen. Ziel des Projektes war es wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, wie Kommunen bei der Planung und Umsetzung ressourceneffizienter Straßen unterstützt werden können.
Mobilpunkte - Carsharing
Um den Umstieg vom privaten Auto auf andere Verkehrsmittel zu fördern, gibt es im Stadtgebiet Mobilpunkte. Auf dieser Übersicht finden Sie die Standorte und weitere Infos.
Übersichtskarte E-Scooter
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