Baulandkataster Wohnen nach § 200 (3) BauGB

Stand: 12.03.2024

Stand: 31.12.2022 Das Baulandkataster Wohnen führt bebaubare Flächen in einer Karte auf. Ferner sind auch die Reserveflächen Wohnen hinweislich aufgenommen.

Die Stadt Erlangen hat eine Neuauflage des Baulandkatasters Wohnen nach § 200 (3) BauGB mit dem Stand 31.12.2022 veröffentlicht. Das Baulandkataster Wohnen führt sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in einer Karte auf. Zusätzlich sind die Reserveflächen Wohnen als Hinweis aufgenommen.

Das Baulandkataster kann im Amt für Stadtplanung und Mobilität (Gebbertstraße 1, 3. OG) eingesehen werden. Zur Wahrung des Gesundheitsschutzes ist während der Einsichtnahme ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Vorab ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Wolf, Telefon 09131 / 86-1331, zur Verfügung.

Sofern Sie Eigentümer eines betroffenen Grundstücks sind, können Sie der Aufnahme Ihres Grundstücks in das Baulandkataster jederzeit widersprechen. Ihr Grundstück wird dann bei der nächsten Neuauflage nicht mehr aufgeführt. Ihren Widerspruch können Sie richten an:

Stadt Erlangen, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Gebbertstraße 1, 91052 Erlangen.

Die Aufnahme von Flächen in das Baulandkataster Wohnen erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung dafür, dass die im Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.

Abt. Stadtplanung

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
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