Aid benefits; application by municipal officials.
Online procedure
BeihilfeService App for Apple users (only for the cities of Erlangen and Nuremberg)
BeihilfeService app for Android users (only for the cities of Erlangen and Nuremberg)
Civil servants are not subject to mandatory membership in the statutory health insurance. Instead, they receive a pro rata reimbursement (allowance) of the costs in cases of illness, nursing care and childbirth and for preventive health care from their employer.
Further information can be provided by the district office or the municipality.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.
Das Nähere regeln Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV).
- Application with associated supporting documents such as invoices (doctors, dentists, aids, etc.) and prescriptions (medicines, medical treatments, etc.)
Long or short application (see above)
- Invoices from doctors, dentists, hospitals, etc.
- Prescriptions and invoices for aids
Please always include your aid number in all paper applications and correspondence.
You will find it on the top right of every aid application. Aid documents are in accordance with Art. 110 para. 2 Bayer. Civil Servant Law in principle not returned. Therefore, please submit only clearly legible copies or duplicates. If necessary, also copy the reverse side. Do not copy several documents onto one sheet. Do not staple the receipts together.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Elektronischer Antrag (siehe Beihilfe-Service-App)
Ihr Dienstherr muss für das elektronische Verfahren registriert sein.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalstelle oder dem BeihilfeCenter Erlangen, ob die Registrierung bereits erfolgt und ein Antrag mittels App möglich ist.
Nach Registrierung Ihres Dienstherrn können Sie sich die Beihilfe-Service-App aus dem Google Play Store oder dem iOS AppStore herunterladen. Nähere Informationen und eine Anleitung finden Sie unter „Weiterführende Links“, Download-Paket.
Bitte beachten Sie: Anträge per E-Mail sind nicht möglich!
Papierantrag (Postweg)
Der Beihilfeantrag kann unter Beifügung entsprechender Belege in Papierform mittels Antragsformular auf dem Postweg gestellt werden.
Bitte unterscheiden Sie bei der Auswahl des Formulars zwischen dem Langantrag (Erstantrag, Änderung persönlicher Daten, z. B. Familienstand, Bemessungssatz, oder Unfallgeschehen) und dem Kurzantrag (Folgeantrag ohne Datenänderungen oder Unfall).
Antragsformulare finden Sie unter „Formulare“.
Den Papierantrag senden Sie an unser Scanzentrum:
Stadt Erlangen
BeihilfeCenter
81534 München
Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie nur Beihilfeanträge und zugehörige Belege nach München!
Sonstigen Schriftverkehr wie Anfragen, Heil- und Kostenpläne, Anträge auf Psychotherapie etc. richten Sie bitte ausschließlich an folgendes Postfach:
Stadt Erlangen
BeihilfeCenter
91051 Erlangen
Beihilfeberechtigt sind
- Beamtinnen und Beamte
- Ruhestandsbeamtinnen und -beamte
- Witwen und Witwer
- Vollwaisen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Dauer ihres vor dem 1. Januar 2001 begründeten Arbeitsverhältnisses,
wenn und solange Bezüge gezahlt oder nur wegen Anwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden.
Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Beihilfeleistungen fort (Art. 96 Abs. 1 BayBG).
Während einer familienpolitischen Beurlaubung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenständiger Anspruch auf Krankenfürsorgeleistungen (vgl. Art. 89 BayBG). Der Umfang der Leistungen richtet sich ebenfalls nach der Bayerischen Beihilfeverordnung.
Berücksichtigungsfähige Angehörige sind
- Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG). Die Aufwendungen des Ehegatten oder Lebenspartners sind nicht beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten oder Lebenspartners im Sinn des § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 20.000 Euro überstiegen hat.
- die im Familienzuschlag nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz berücksichtigungsfähigen Kinder. Kinder werden im Familienzuschlag berücksichtigt, wenn für sie Anspruch auf Kindergeld besteht. Sind beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt und beihilfeberechtigt, erhält die Beihilfe derjenige, der den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht. Die Beihilfeberechtigten können gemeinsam eine abweichende Vereinbarung treffen, sofern nicht das Beihilferecht des Bundes oder eines Landes eine feste Zuordnung vorsieht.
- Kinder, die als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst einen eigenständigen Anspruch auf Beihilfe haben, zählen seit 01.01.2017 bei einem ebenfalls verbeamteten Elternteil nicht zum Kreis der berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen (zum Beispiel Kauf eines Medikaments) oder der Rechnungsstellung (zum Beispiel des Arztes oder Zahnarztes) beantragt wird. Diese neue dreijährige Antragsfrist gilt aufgrund einer Übergangsregelung erst für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2020 entstanden und in Rechnung gestellt worden sind. Für die bis zum 31. Dezember 2019 entstandenen Aufwendungen gilt weiterhin die Antragsfrist von einem Jahr. Maßgebend ist das Datum des Eingangs beim Scanzentrum in München.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie helfen uns, die Laufzeit für die Bearbeitung zu verkürzen, wenn Sie
- Ihre Aufwendungen mit einer überschaubaren Anzahl von Belegen einreichen
- die Belege nicht einzeln falten, heften oder klammern,
- auf gut lesbare Kopien achten und
- nicht mehrere Rechnungen (auch keine Rezepte/Verordnungen) auf ein Blatt kopieren.
Aid Center
The Erlangen Aid Center is responsible, within the framework of inter-municipal cooperation, for those entitled to aid from the cities of Ansbach, Erlangen, Nuremberg and Weiden, the districts of Erlangen-Höchstadt, Kelheim and Nürnberger Land, as well as for those entitled to aid from several municipal companies.