Tiertransport; Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln
Wenn Sie Straßentransportmittel gewerblich für Tiertransporte einsetzen möchten, die länger als 8 Stunden dauern, benötigen Sie eine Zulassung für das Transportmittel vom zuständigen Veterinäramt.
Stand: 20.03.2025. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Tiertransport anmelden (Pferd)
Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Tiertransport (Pferd) anmelden.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Tiertransport anmelden (Rind, Schaf, Ziege)
Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt für Beförderungen innerhalb der EU, die 8 Stunden oder länger dauern oder innerhalb Deutschlands, die länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere).
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.
Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.
Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, muss das verwendete Transportmittel mit
- einem Navigationssystem,
- einem leistungsfähigen Lüftungssystem,
- einem Temperaturüberwachungssystem mit Datenschreiber und
- einem Warnsystem für Überschreitung zulässiger Höchst- bzw. Mindesttemperaturen
ausgestattet sein und die technischen Anforderungen der EU-Tiertransport-Verordnung (VO (EG) Nr. 1/2005) erfüllen.
Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung.
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor der Nutzung des Transportmittels stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.
- Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung notwendig:
- Angaben zum Unternehmen/zur Institution
- Angaben zum Transportmittel
- Fahrzeugschein
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems
- Datennachweis des Navigationssystems
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
Stadt Erlangen
Das Dienstleistungsangebot der Stadt Erlangen ist breit gefächert.
Hier finden Sie die einzelnen Fachdienststellen mit ihrem Leistungsspektrum vor.
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Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.