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Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.


Stand: 27.09.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stadt Erlangen

Das Dienstleistungsangebot der Stadt Erlangen ist breit gefächert.
Hier finden Sie die einzelnen Fachdienststellen mit ihrem Leistungsspektrum vor.

Anschrift

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91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.