Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung einer Erstattung durch Maßnahmeträger

Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.


Stand: 16.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

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Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Aktivierende Leistungen / Eingliederungsleistungen

Anschrift

Nürnberger Straße 35
91052 Erlangen

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