Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung einer Erstattung durch Maßnahmeträger

Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.


Stand: 16.02.2024. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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