Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung einer Erstattung durch Maßnahmeträger
Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.
Stand: 07.11.2022. Link zum BayernPortal
Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit ist Rehabilitationsträgerin, soweit kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Sie ist auch Rehabilitationsträgerin für Menschen mit Behinderungen, die von Jobcentern betreut werden. Allerdings ergibt sich hier die Besonderheit, dass für die Leistungen zur beruflichen Teilhabe geteilte Leistungsverantwortlichkeiten zwischen Agentur für Arbeit und Jobcentern bestehen.
Soweit die Bundesagentur für Arbeit nicht selbst dazu verpflichtet ist, müssen Sie als Maßnahmeträger für alle Teilnehmenden die Meldung zur Sozialversicherung vornehmen und während der Maßnahme die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Konkret geht es dabei um die Beiträge zur
- Krankenversicherung,
- Rentenversicherung,
- gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung und
- Pflegeversicherung.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Ihnen die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung, je nach Leistungsverantwortung.
Sie bekommen das Geld während der gesamten Zeit, in der die Maßnahme läuft, monatlich nachträglich überwiesen, sobald Sie einen Antrag gestellt haben.
Wie hoch die Erstattungsbeiträge sein können, hängt davon ab, um welche Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben es sich handelt und welche persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Zur Orientierung können Sie die "Tabelle der Erstattungsbeiträge für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation" heranziehen, die die Bundesagentur für Arbeit mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV SV) abgestimmt hat.
Damit Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen können, müssen Sie
- rechtlich dazu verpflichtet sein, die Meldung zur Sozialversicherung vorzunehmen und die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen,
- die Meldung zur Sozialversicherung vorgenommen haben und
- die Beiträge entrichtet haben und
- einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger gestellt haben.
Darüber hinaus können die Sozialversicherungsbeiträge nur für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt werden, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden.
Damit Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden können, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit und laden Sie den „Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für behinderte Menschen“ herunter.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus Beachten Sie dabei die Werte der Tabelle der Erstattungsbeiträge. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem zuständigen Jobcenter ein.
- Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter prüfen Ihren Antrag.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlage/n
Neben dem Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen sind keine weiteren Unterlagen einzureichen.
Online direkt beantragen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Kontaktformular Jobcenter
Sie können mit diesem Online-Kontaktformular ganz bequem über Ihren Internetbrowser eine Nachricht an das Jobcenter Erlangen schicken.
Formulare
Keine
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 Wochen.
Keine
Eingliederungsleistungen
Anschrift
Öffnungszeiten
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Hotline: 09131/ 9200-1000
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