Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.


Stand: 12.03.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Online-Anträge der Waffenbehörde

Mit diesem Online-Antrag können Sie Anträge der Waffenbehörde setllen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls anzeigen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls anzeigen/beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

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