Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung

Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.


Stand: 28.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Online-Anträge der Waffenbehörde

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diese Online-Anträge ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte als einzelne Person beantragen

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

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