Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis

Zum Betrieb einer Schießstätte wird eine Erlaubnis benötigt.
Stand: 27.09.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

Alle Serviceleistungen und Online-Anträge der Waffenbehörde finden Sie unterhalb der Kontaktinfos und Öffnungszeiten.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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jetzt geschlossen
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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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