Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.


Stand: 12.03.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Online-Anträge der Waffenbehörde

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diese Online-Anträge ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Erwerb von Waffen anzeigen

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Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK)

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

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