Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.


Stand: 09.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Online-Anträge der Waffenbehörde

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Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition beantragen

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Verlängerung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Verlängerung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition beantragen.

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Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition beantragen

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

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