Waffenschein; Beantragung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.


Stand: 28.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Online-Anträge der Waffenbehörde

Mit diesem Online-Antrag können Sie Anträge der Waffenbehörde setllen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen beantragen (Waffenschein)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen beantragen (Waffenschein).

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

Alle Serviceleistungen und Online-Anträge der Waffenbehörde finden Sie unterhalb der Kontaktinfos und Öffnungszeiten.

Anschrift

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91052 Erlangen

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