Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.


Stand: 28.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Online-Anträge der Waffenbehörde

Mit diesem Online-Antrag können Sie Anträge der Waffenbehörde setllen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Erteilung einer roten Waffenbesitzkarte als Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständiger beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erteilung einer roten Waffenbesitzkarte als Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständiger beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

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