Schießerlaubnis; Beantragung

Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.


Stand: 03.07.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

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