Kraftfahrzeug; Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II
Sie können für ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug eine Leasingbriefauskunft anfordern. Über die Auskunft können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Stand: 08.06.2026. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Bankbrief)
Mit diesem Online-Antrag können Sie für ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug eine Leasingbriefauskunft online anfordern.
Über die Auskunft können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde bzw. der Ausführung von bestimmten Zulassungsangelegenheiten veranlassen, dass diese der Zulassungsbehörde übersandt wird. Sie können dann bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dort bereits eingegangen ist.
Das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei folgenden Zulassungsangelegenheiten erforderlich:
- Neuzulassung
- Halterwechsel
- Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk, wenn das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten wird
- Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
- Zuteilung eines neuen Kennzeichens
- Kennzeichenänderung, z.B. nach Diebstahl oder Verlust
- Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
- Änderung auf ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E)
Ihr Kredit- oder Leasinggeber schickt die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Kfz-Zulassungstelle. Erst nach Eingang des Dokuments bei der Zulassungsbehörde kann die Zulassungsangelegenheit durchgeführt werden.
Sie benötigten für die Auskunft die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Die Zulassungsbehörde erteilt entsprechende Auskünfte auf Nachfrage. Sie kann diese im Online-Verfahren bereitstellen.
Bitte achten Sie darauf, Ihre Zulassungsangelegenheit zeitnah auszuführen oder stimmen ggf. mit dem Kredit- oder Leasinggeber ab, wann dieser die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde zurückfordern kann.
- keine
Für die Verwahrung, der Rücksendung des Zulassungsbescheinigung Teil II und – soweit beantragt - für die Eintragung der Sicherungsübereignung wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 5,10 EUR erhoben.
Kfz-Zulassung
Sie können im Bürgerservice vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Kfz-Zulassungsangelegenheiten durchführen. Beispielsweise Zulassung von Kraftfahrzeugen, Berichtigung der Fahrzeugpapiere, Fahrzeugabmeldung, Wiederinbetriebnahme usw.
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