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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.


Stand: 28.09.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzung öffentlicher Straßen und Wege

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzung öffentlicher Straßen und Wege im Stadtgebiet Erlangen stellen, um Arbeiten, die keinen Eingriff im Untergrund benötigen, auszuführen.

Einfach und digital: Füllen Sie diesen Online-Dienst direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzung öffentlicher Straßen und Wege - Aufgrabung

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzung öffentlicher Straßen und Wege im Stadtgebiet Erlangen stellen, um Arbeiten im Untergrund auszuführen.

Einfach und digital: Füllen Sie diesen Online-Dienst direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Straßenverkehr und Baustellen

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

Anschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

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