Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
Stand: 31.01.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Amtsleitung: Tino Bachmeier

Anschrift

Stintzingstraße 46
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
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Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.