Winterdienst in Erlangen
Stand: 25.11.2024
Zahlen, Daten, Fakten, Aufgaben vom Winterdienst in Erlangen: Hier finden Sie Informationen zum Thema Winterdienst und Räumpflichten in Erlangen.
Winterdienst 2024/2025 - Zahlen, Daten, Fakten und Aufgaben
Welche Straßen, Wege und Plätze im Winter durch die Stadt Erlangen betreut wird, wird jährlich in einem Winterdienstplan festgelegt. Im Rahmen des Winterdienstes ist es leider nicht möglich alle Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet gleichzeitig und sofort zu betreuen. Der Winterdienst wird daher nach folgenden Prioritäten durchgeführt:
1. Priorität
Winterdienst auf Fahrbahnen:
Räum- und Streupflicht für
- 273 km städtische Hauptverkehrsachsen (Priorität 1)
- 48 km Schulwege/Industriegebiete (Priorität 2)
- 209 km gemeinsame/getrennte Geh-/Radwege
- 423 Bushaltestellen
- 143 Ampelanlagen
- 246 Fußgängerüberwege
- 55 Kreuzungen
- 39 Treppenanlagen
- 26 Park- und öffentliche Plätze und die Gehwege an städtischen Grundstücken
2. Priorität
Winterdienst auf Fahrbahnen:
Räum- und Streudienst für Straßen, die im Sinne der Rechtssprechung keine Verkehrsbedeutung haben, aber besondere bauliche Gefahrenstellen aufweisen und Strecken mit höheren Verkehrsaufkommen, aber ohne bauliche Gefahrstellen, z.B. Schulen, Kindergärten, etc.
3. Priorität
Räum- und Streudienst für Nebenstrecken und Anliegerstraßen soweit technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen (aus ökologischen Gründen wird nur mit Splitt und Granulat gestreut).
Was müssen Sie bzw. die Bürger*innen machen?
Straßen und Radwege werden von der Stadt Erlangen betreut. Öffentliche Gehwege liegen in der Zuständigkeit der Grundstücksanlieger*innen. Sie haben an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr die Gehwege von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind Gehwege mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt) - jedoch nicht mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen - zu streuen oder vom Eis zu befreien. Auf Treppen oder bei Eisregen ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Was Sie im Einzelnen machen müssen, regelt die Straßenreinigungsverordnung. Die Wintersicherungspflichten finden Sie im Informationsblatt Straßenreinigung und Winterdienst (siehe Umwelthilfe).
Das Video mit Bürgermeister Jörg Volleth können Sie im unteren Bereich dieser Seite ansehen.
Stadtkarte mit Winterdienst Prioritäten
öffenliche Streugutbehälter
Die Stadt Erlangen stellt den Bürger*innen an ausgewählten Stellen öffentliche Streugutbehälter zur Verfügung. Über folgenden Link gelangen Sie zu den jeweiligen Standorten.
Karte öffentliche Streugutbehälter
Streusalz und Menschen:
Es ist scheinbar bequem: Einfach Salz streuen und ohne mühsames Kratzen von Eis verschwindet der glatte Untergrund. Doch Salzlösungen entfalten ihre Tauwirkung erst richtig, wenn sie in Eis und Schnee eingearbeitet werden. Unabhängig davon schadet Salz porösen und rissigen Wegbelägen während der Tau-Frost- Periode! Neue Beläge kosten unnötig Geld und sind angesichts der öffentlichen Finanznöte kaum noch finanzierbar.
Streusalz und Tiere:
Wie Hunde- und Katzenbesitzer wissen, werden die Pfoten der Tiere in Mitleidenschaft gezogen. Dass sich Streusalz auch auf wildlebende Tiere auswirkt, kann nur vermutet werden, ist derzeit aber (noch) nicht erforscht.
Streusalz und Pflanzen:
Salzlösungen wirken sich verändernd auf die Bodenstruktur aus, was den meisten Gehölzen – insbesondere Straßenbäumen – schadet. Darüber hinaus wirkt der direkte Kontakt von Salzwasser auf die Rinde von Gehölzen zersetzend, so dass Salzionen eindringen können. Eine Anreicherung der Salzbestandteile im Pflanzengewebe wirkt toxisch und beeinträchtigt das Dickenwachstum. Ein sichtbares Zeichen von Salzschäden an Bäumen ist eine Verfärbung der Blätter vom Rand her.
Die Sicherung der Gehbahnen bei Schnee, Reif- oder Eisglätte ist im gesamten Stadtgebiet nach der "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen" i.d.F. vom 16.03.1984 durchzuführen.
Nach den §§ 9 und 10 dieser Verordnung sind die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch diese erschlossen werden, verpflichtet, die Gehbahnen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Sie haben die Gehbahnen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die zu sichernde Fläche auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden Teil der Gehbahn.
Gehbahnen im Sinne der Verordnung sind
- die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen einschließlich gemeinsamer Rad- und Fußwege i.S. des § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO oder
- in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in der Breite von 1,5 m gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus.
Keine oder eine unzureichende Sicherung kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern in Schadensfällen auch zur Ersatzpflicht führen.
Sie müssen den Cookies für YouTube zustimmen, um diesen Inhalt sehen zu können.
Rund um das Thema
Straßenreinigungsverordnung
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung) vom 28.11.2019
Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte
EB77 - Stadtgrün, Abfall, Straßenreinigung
Klima & Umwelt-Held*innen
Informationen und Neuigkeiten aus dem Bereich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit in Erlangen.
Straßenreinigungsverordnung
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung) vom 28.11.2019
Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte
EB77 - Stadtgrün, Abfall, Straßenreinigung
Klima & Umwelt-Held*innen
Informationen und Neuigkeiten aus dem Bereich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit in Erlangen.
Abt. Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst
Anschrift
Öffnungszeiten
Zusätzlich können Sie individuelle Termine vereinbaren.