Winterdienst in Erlangen

Stand: 04.12.2023

Zahlen, Daten, Fakten, Aufgaben vom Winterdienst in Erlangen: Hier finden Sie Informationen zum Thema Winterdienst und Räumpflichten in Erlangen.

Räumfahrzeug räumt Schnee von Straße.


Winterdienst 2023/2024 - Zahlen, Daten, Fakten und Aufgaben

Welche Straßen, Wege und Plätze im Winter durch die Stadt Erlangen betreut wird, wird jährlich in einem Winterdienstplan festgelegt. Im Rahmen des Winterdienstes ist es leider nicht möglich alle Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet gleichzeitig und sofort zu betreuen. Der Winterdienst wird daher nach folgenden Prioritäten durchgeführt:

1. Priorität

Winterdienst auf Fahrbahnen:

Räum- und Streupflicht für

  • 273 km städtische Hauptverkehrsachsen (Priorität 1)
  • 48 km Schulwege/Industriegebiete (Priorität 2)
  • 209 km gemeinsame/getrennte Geh-/Radwege
  • 423 Bushaltestellen
  • 143 Ampelanlagen
  • 246 Fußgängerüberwege
  • 55 Kreuzungen
  • 39 Treppenanlagen
  • 26 Park- und öffentliche Plätze und die Gehwege an städtischen Grundstücken

2. Priorität

Winterdienst auf Fahrbahnen:

Räum- und Streudienst für Straßen, die im Sinne der Rechtssprechung keine Verkehrsbedeutung haben, aber besondere bauliche Gefahrenstellen aufweisen und Strecken mit höheren Verkehrsaufkommen, aber ohne bauliche Gefahrstellen, z.B. Schulen, Kindergärten, etc.

3. Priorität

Räum- und Streudienst für Nebenstrecken und Anliegerstraßen soweit technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen (aus ökologischen Gründen wird nur mit Splitt und Granulat gestreut).

Was müssen Sie bzw. die Bürger*innen machen?

Straßen und Radwege werden von der Stadt Erlangen betreut. Öffentliche Gehwege liegen in der Zuständigkeit der Grundstücksanlieger*innen. Sie haben an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr die Gehwege von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind Gehwege mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt) - jedoch nicht mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen - zu streuen oder vom Eis zu befreien. Auf Treppen oder bei Eisregen ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Was Sie im Einzelnen machen müssen, regelt die Straßenreinigungsverordnung. Die Wintersicherungspflichten finden Sie im Informationsblatt Straßenreinigung und Winterdienst (siehe Umwelthilfe).

Das Video mit Bürgermeister Jörg Volleth können Sie im unteren Bereich dieser Seite ansehen.

Stadtkarte mit Winterdienst Prioritäten

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Rund um das Thema

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Straßenreinigung, Schnee, Winter

Straßenreinigungsverordnung

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung) vom 28.11.2019

Serviceleistung

Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
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