Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.
Stand: 21.12.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas

Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.

  • Lebensmittelhygiene
  • Lebensmittelkontrolle
  • Tierarzneimittel
  • Tierschutz
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Verbraucherschutz (Lebensmittelrecht)

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Nägelsbachstraße 40
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