Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.
Stand: 25.11.2022. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas

Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.

  • Lebensmittelhygiene
  • Lebensmittelkontrolle
  • Tierarzneimittel
  • Tierschutz
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Verbraucherschutz (Lebensmittelrecht)

Anschrift

Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 10:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

Unsere Abteilungen haben unterschiedliche Kontakt & Öffnungszeiten: